Donnerstag, 6. Februar 2014

Rentenpaket: Rente mit 63 ab 1.07.2014

Abschlagsfreie Rente ab 63

Ein Seniorenpärchen fährt Fahrad im Wald
Langjährig Versicherte können nach 45 Beitragsjahren ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Kurzzeitige Unterbrechungen der Erwerbsbiografie aufgrund von Arbeitslosigkeit werden angerechnet.

Was ist neu?

Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben ausscheiden, dauerhaft Abschlag bei ihrer Rente in Kauf nehmen.
Bei der Wartezeit von 45 Jahren wird neben den Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I), Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr. Außerdem werden Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld angerechnet. Dagegen nicht berücksichtigt werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, da es sich nicht um Versicherungsleistungen handelt.

Warum wird die Rente ab 63 eingeführt?

Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden die Menschen belohnt, die durch ihre lange rentenversicherungspflichtige Beschäftigung mit entsprechender Beitragszahlung das Rentensystem wesentlich gestützt haben. Sie sind bereits in jungen Jahren ins Arbeitsleben eingestiegen und haben über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Für diese Menschen wird die Möglichkeit geschaffen nach 45 Beitragsjahren zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Schrittweise Anhebung der Rente ab 63

Zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente, das heißt zunächst: mit 63 Jahren. Aus der Rente ab 63 wird dann schrittweise die Rente ab 65. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt, können mit 63 eine Rente ohne Abschläge erhalten, sofern sie auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze langsam an, mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.
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